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   BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68   

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BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68 (https://dejure.org/1972,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1972 - VI C 51.68 (https://dejure.org/1972,1812)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1972 - VI C 51.68 (https://dejure.org/1972,1812)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer Beschäftigung als Postangestellter als ruhegehaltfähig - Auslegung des Begriffs des öffentlichen Dienstes im Beamtenrecht im Hinblick auf Wiedereingliederung und Versorgung der amtsverdrängten Angehörigen des öffentlichen Dienstes unter Annäherung ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 108.64

    Beschänkung des Personenkreises - Antrag des Klägers auf Gewährung von

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    Durch diese Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein Dienstverhältnis anderer Art auf Grund der generellen Abschaffung des Beamtenrechts in der Sowjetzone hat sich das Dienstverhältnis des Klägers nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert - mit der Folge, daß darin nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 15, 119; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63]keine erzwungene Dienstaufgabe des Klägers im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b - erste Alternative - G 131 liegt.
  • BVerfG, 23.06.1970 - 2 BvL 8/65

    Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von in der DDR geleisteten

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    In übrigen hat das Bundesverfassungsgericht bereits in BVerfGE 29, 22 entschieden, daß § 18 Abs. 3 Satz 1 FRG in der bis zum 30. Juni 1965 geltenden Fassung mit dem Grundgesetz vereinbar war.
  • BVerwG, 27.08.1964 - II C 45.63

    Anerkennung als ruhegehaltfähige Zeit - Nichtberufsmäßiger Wehrdienst i.S.v. §

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    Hieraus folgt zwangsläufig, daß die Zeit einer solchen Beschäftigung bei einem deutschen Dienstherrn als Beschäftigung im (deutschen, vgl. dazu Urteil vom 27. August 1964 - BVerwG II C 45.63 - [Leitsatz in ZBR 1965, 61]) öffentlichen Dienst angesehen und einer Wiederverwendung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131 im Geltungsbereich des Gesetzes zu Art. 131 GG gleichgestellt werden muß.
  • BVerwG, 07.11.1962 - VI C 83.61

    Fristlose Entlassung eines aus dem Beamtenverhältnis entlassenen und im

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    Durch diese Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein Dienstverhältnis anderer Art auf Grund der generellen Abschaffung des Beamtenrechts in der Sowjetzone hat sich das Dienstverhältnis des Klägers nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert - mit der Folge, daß darin nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 15, 119; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63]keine erzwungene Dienstaufgabe des Klägers im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b - erste Alternative - G 131 liegt.
  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    Für diesen Fall gelten verstärkt die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG in seinem Urteil vom 29. Juni 1961 - BVerwG VI C 148.59 - (BVerwGE 12, 284 [287]; vgl. dazu auch BVerfGE 17, 337).
  • BVerwG, 26.05.1966 - II C 43.63

    Rückverweisung zur Verhandlung und Entscheidung - Wahrnehmung des Amtes eines

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    Durch diese Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein Dienstverhältnis anderer Art auf Grund der generellen Abschaffung des Beamtenrechts in der Sowjetzone hat sich das Dienstverhältnis des Klägers nach seinem wesentlichen Inhalt nicht in unzumutbarer Weise geändert - mit der Folge, daß darin nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. BVerwGE 15, 119; 24, 140) [BVerwG 26.05.1966 - II C 43/63]keine erzwungene Dienstaufgabe des Klägers im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b - erste Alternative - G 131 liegt.
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1972 - VI C 51.68
    Für diesen Fall gelten verstärkt die Erwägungen des erkennenden Senats zu der Regelung des § 115 Abs. 1 BBG in seinem Urteil vom 29. Juni 1961 - BVerwG VI C 148.59 - (BVerwGE 12, 284 [287]; vgl. dazu auch BVerfGE 17, 337).
  • BVerwG, 29.06.1973 - VI C 35.70

    Erwerb eines Versorgungsanspruches infolge Änderung des begünstigenden Gesetzes -

    Wie der erkennende Senat bereits in einem anderen Zusammenhang ausgeführt hat, hängt die Anwendbarkeit einer - potentiell - begünstigenden gesetzlichen Regelung auch nicht davon ab, ob sie sich im Einzelfall für den Betroffenen tatsächlich vorteilhaft auswirkt (vgl. Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 51.68 -).
  • BVerwG, 05.02.1976 - VI C 57.72

    Anforderungen hinsichtlich der Versorgung aus einer bestimmten Besoldungsgruppe -

    Die Zeit der Weiterverwendung in dem sowjetisch besetzten Gebiet nach dem 8. Mai 1945 ist dann als Wiederverwendungszeit im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131 (F. 1965) anzusehen (vgl. hierzu Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 51.68 -), die aber, wie ausgeführt, keine Dienstzeit im Sinne des Art. 11 § 4 Abs. 1 des 4. BesÄndG ist.
  • BVerwG, 21.10.1975 - 6 B 75.75

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erfüllung von

    Nur dann und erst dann, wenn dieses Rechtsverhältnis später aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen und/oder ohne beamtenrechtliche Versorgung beendet wird, gehört der Betroffene zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG (vgl. dazu Urteil vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 51.68 -).
  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 31.71

    Bemessung einer ruhegehaltfähigen Dienstzeit

    Nach dem Urteil des II. Senats vom 28. April 1964 - BVerwG II C 182.60 - (NDBZ 1964, 206) gilt für die zwingende Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 2 G 131 im Ergebnis das gleiche wie nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u. a. BVerwGE 12, 284) für die Soll-Vorschrift des § 115 Abs. 1 BBG (ebenso zu § 35 Abs. 3 Satz 1 G 131 Urteil des erkennenden Senats vom 12. Juli 1972 - BVerwG VI C 51.68 -).
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